Hinweise für Veranstaltungsbesuche

Sie nehmen mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller „grüner Pass“ o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

  1. Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachten Sie die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

  1. Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

  1. Altersbegrenzung

Konzerte können als öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes angesehen werden, weil meistens die Möglichkeit zum Tanzen besteht. Ist dies der Fall dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person die Tanzveranstaltung (Großraumveranstaltung) besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort allein nur bis 24 Uhr aufhalten. Ob eine Veranstaltung als Tanzveranstaltung oder als Konzert, das auch von unter 16-Jährigen besucht werden darf, eingestuft wird, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.

  1. Lautstärke

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter stellt daher Ohrstöpsel zum Selbstkostenpreis an der Abendkasse zur Verfügung. Das Anhören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

  1. Hausordnung

Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

  1. Verbotene Gegenstände

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

  1. Verbot von Film- und Tonaufnahmen

Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt.

  1. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung

Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Sie, sich regelmäßig hier auf unserer Homepage zu informieren. Bitte beachten Sie aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.

Eine Rücknahme bereits gekaufter Karten erfolgt grundsätzlich ausschließlich bei der Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Karten erworben haben.